Überdies gibt es derzeit keine Pflicht zum Umtausch des bisherigen Führerscheines in den neuen EU-Kartenfüherschein. person kann also seinen alten Führerschein zunächst bedenkenlos behalten, ohne sich um Weiteres zu kümmern. Wer gegen das Wohnsitzprinzip verstößt oder im EU-Ausland keine reguläre Fahrerlaubnisprüfung ablegt und trotzdem